KBH wehrt Betretungs- und Aufenthaltsverbot erfolgreich ab
Vor knapp vier Wochen staunte ein KBH-Mitglied beim öffnen seiner täglichen Post nicht schlecht, denn er erhielt einen Brief der Polizei Gelsenkirchen. In diesem wurde ihm für das Bundesligaspiel gegen die Bayern aus München am 22. September 2018 ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für das Umfeld der Arena AufSchalke und das Innenstadtgebiet Gelsenkirchens angekündigt. Die beigefügte Begründung und die von der Polizei zusammengestellte persönliche Vita lasen sich sehr abenteuerlich und skizzierten ein völlig falsches Bild der betroffenen Person.
Gemeinsam mit der Königsblauen Hilfe wurde sich des Schreibens angenommen und eine entsprechende Gegendarstellung an die zuständige Polizeibehörde gesendet. Vor einer Woche erreichte unser Mitglied dann die freudige Nachricht, dass nach erneuter intensiver Prüfung das angedachte Betretungs- und Aufenthaltsverbot doch nicht ausgesprochen wird und somit der Besuch des Spiels problemlos möglich ist.
Wir freuen uns über diese noch rechtzeitige Einsicht der Polizei Gelsenkirchen, alternativ hätte ein Gericht unsere Sicht im Eilverfahren sicherlich ebenfalls bestätigt. Für die Zukunft hoffen wir auf eine im vorhinein genauere Prüfung bei der Aussprache solcher Verbote und wünschen unserem betroffenen Mitglied einen ruhigen und erfolgreichen Spielverlauf.