Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Erkennungsdienstlichen Maßnahmen(ED – Maßnahme/Behandlung)

1.  Beamter fordert dazu auf, an einer ED-Behandlung teilzunehmen
  • Immer fragen, ob die Teilnahme freiwillig ist. Falls ja, ablehnen!
    • Falls nicht freiwillig, fragen ob die Maßnahme strafverfolgenden (repressiven) Zwecken dient oder vorbeugend (präventiv) sein soll.

 

  • Soll die Maßnahme vorbeugend sein, immer ablehnen und darauf beharren, dass ein förmlicher Bescheid erstellt werden soll. Wenn dann die Rede von sog. unmittelbarem Zwang ist, sofort nach einem Telefonat mit dem Anwalt verlangen.
2. ED-Behandlung wurde durchgeführt

Auch nach einer EDM können noch Rechtsmittel zur Anwendung kommen, mitunter müssen die gewonnenen Daten sogar gelöscht werden oder können in einem folgenden Strafverfahren nicht verwertet werden. Daher ist es ratsam, sich auch im Anschluß bei uns oder einem Anwalt zu melden!

3.  Es wird per Brief zur ED-Behandlung geladen

Die Erfahrung zeigt, dass die Ladungen zu EDM oft derart kryptisch gestaltet sind, dass der Laie – möglicherweise auch gewollt – der Meinung ist, wenn er jetzt nicht spurt, wird es sofort teuer oder unangenehm. Fakt ist: Eine Vielzahl der Ladungen sollen den Betroffenen zunächst zu einer freiwilligen EDM bewegen. Also lieber mit dem Brief zu uns kommen!